Mitglied werden

Durch den Kauf von mindestens einem Anteilschein in der Höhe von CHF 1’000 und einer einmaligen Eintrittsgebühr von CHF 100 wird man Mitglied der Genossenschaft und trägt deren gemeinnützige Idee als Miteigentümer mit. Man erhält dadurch eine Stimme an der Generalversammlung und entscheidet über die Zukunft der Genossenschaft mit. Mehr dazu erfahren Sie in den Statuten und im Leitbild.

Die Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldeformular Mitgliedschaft. Sie erhalten anschliessend eine Rechnung. Nach Eingang der Zahlung entscheidet der Vorstand über Ihre definitive Aufnahme. Am Jahresende erhalten Sie eine Kapitalbestätigung für die Steuererklärung. Die Anteilscheine werden gemäss den geltenden Statuten nicht verzinst. Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nur auf eine Person lauten.

Für die Wohnungsmiete ist die Mitgliedschaft in der Genossenschaft zwingend. Die Dauer der Mitgliedschaft wird bei der Vergabe der Wohnungen berücksichtigt.

Austritt: Wenn Sie die Mitgliedschaft kündigen, werden die Anteile zurückbezahlt. Die Kündigungsmodalitäten entnehmen Sie bitte den Statuten Art. 9. Bitte senden Sie die Kündigung per Post oder Mail unter Angabe einer Bank- oder Postverbindung für die Auszahlung an unsere Verwaltung. Die Eintrittsgebühr wird nicht zurückerstattet.